Der Be Der Begleitete Umgang – Ein Angebot für Trennungs- und Scheidungsfamilien

Ansprechpartnerin: Bianca Gradl, Telefonnummer: 09639- 91 95 70 oder per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


 

Eltern bleiben trotz Trennung und Scheidung Eltern

Begleiteter Umgang getrennter Eltern mit ihren Kindern

Der Ortsverband Tirschenreuth bietet den „Begleiteten Umgang" an.

Fragen und Antworten:

Warum brauchen Kinder den Umgang mit beiden Eltern?

Kinder, deren Eltern sich trennen, fühlen sich häufig minderwertig, unsicher und ängstlich. Es hat sich aber gezeigt, dass diese Kinder ihr Selbstbewusstsein besser entwickeln können, wenn ihnen die Chance gegeben wird, sich ein realistisches Bild von beiden Elternteilen zu machen. Dazu ist es nötig, auch den Elternteil regelmäßig zu treffen, bei dem sie nicht leben.

Welche Schwierigkeiten haben geschiedene Eltern, den Umgang ihrer Kinder mit dem Ex-Partner zu organisieren?

Geschiedene Eltern sind häufig so zerstritten, dass sie es nicht schaffen, sich mit ihrem Ex-Partner auf eine für beide Seiten annehmbare Besuchsregelung zu einigen. Dann muss der Familienrichter entscheiden. Manchmal ist es auch nicht möglich, dass sich Kind und Elternteil alleine treffen, und es muss ein neutraler Betreuer dabei sein.

Welche Hilfe kann der Kinderschutzbund Tirschenreuth geben, um diese Schwierigkeiten zu überwinden?

Der Kinderschutzbund hat eine Einrichtung geschaffen, in der sich Kinder mit dem getrennt lebenden Vater oder der Mutter tagsüber treffen können - in Gegenwart einer Betreuerin. Diese Regelung nennt sich „Begleiteter Umgang“.

Was sind Ziele und Grenzen der Hilfe durch den Kinderschutzbund?

Der Kinderschutzbund hat die Aufgabe, das Wohl der Kinder zu fördern. Er tut dies in diesem Fall ausschließlich mit geschulten, ehrenamtlichen Helfer/-innen. Die begleiteten Besuchskontakte haben das Ziel, die Eltern zu einer selbständigen Umgangsregelung und - Gestaltung zu befähigen. Es werden keine Informationen nach außen gegeben. Der Kinderschutzbund ist beiden Elternteilen gegenüber unparteiisch, er ist weder auf der Seite des Vaters noch der Mutter, sondern auf der Seite des Kindes.

Wie wird der „begleitete Umgang“ organisiert?

Meistens wird von Jugendamtsseite gefragt, ob der Kinderschutzbund diesen übernehmen kann.

Welche Verpflichtungen habe ich als Elternteil, wenn ich die Hilfe des Kinderschutzbundes annehme?
  • Getroffene Abmachungen sind von beiden Seiten einzuhalten.
  • Umgangsberechtigte mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen müssen nachweisen, dass sie in Behandlung sind.
  • Eltern fragen ihre Kinder nicht über den anderen Elternteil aus und machen ihn nicht schlecht.
  • Eltern setzen ihr Kind nicht unter Druck, weder durch Tränen oder Drohungen, noch durch Versprechungen oder Geschenke. 
Was muss ich tun, wenn ich einmal einen vereinbarten Termin nicht einhalten kann?

Nur in begründeten Ausnahmefällen sage ich den Termin möglichst frühzeitig telefonisch ab.

Was geschieht, wenn mich mein Kind nicht sehen möchte?

Wenn das Kind den Umgang nicht will, wird es nicht dazu gezwungen. Die Betreuerin bittet den Elternteil, in einen anderen Raum zu gehen.

Darf ich andere Familienmitglieder, z.B. Großeltern, zum Besuch mitbringen?

Darüber entscheidet der Familienrichter oder der Umgangsbegleiter nach vorheriger Absprache.

Wann darf der Kinderschutzbund den Besuch sofort beenden?

Alkohol, Drogen, Gewaltanwendung oder Drohungen gegen Kind oder Betreuer führen zum sofortigen Ende des Besuches. Vor einem nächsten Besuch ist dann ein Gespräch mit der Beraterin des Kinderschutzbundes erforderlich. Beim Besuchskontakt trägt die Betreuungsperson die Verantwortung zur Einschätzung der Situation und hat die Entscheidungskompetenz.

Wie oft kann ich den „begleiteten Umgang“ in Anspruch nehmen?

Meistens bis zu 10 Mal. Ziel des Umgangs ist es, dass sich die Eltern über eine selbständige Besuchsregelung einigen.

Was kostet mich diese Hilfe?

Nichts!

Weitere Fragen?

Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Bianca Gradl, Telefonnummer: 09639-91 95 70